RKE Gesetz / RKEG Maßnahmen zur Resilienz kritischer Einrichtungen
RKE Gesetz / RKEG Maßnahmen - Was wird geregelt ?
Das RKEG verpflichtet betroffene österreichische Unternehmen zu erweiterten Risikobewertungen, Business Impact Analysen, Business Continuity Management, Resilenzplänen, Meldepflichten, Zuverlässigkeitsüberprüfungen .
Das RKEG (Gesetz zur Resilienz kritischer Einrichtungen) ist die gesetzliche Umsetzung der "RKE" Richtlinie (EU) 2022/2557. Sie ergänzt und erweitert das NISG 2026 (Netz- und Informationssicherheitsgesetz 2026) , welches die Umsetzung "NIS2" Richtlinie (EU) 2022/2555 in Österreich gesetzlich regelt.
RKE Gesetz / RKEG Maßnahmen - Wer ist betroffen ?
Betroffen sind ca. 400 bis 600 Unternehmen, die lt. RKE Gesetz / RKEG als kritische Einrichtungen gelten werden:
Energie, Verkehr, Finanzinstitute, Gesundheit, Trinkwasser, Digitale Infrastruktur, Öffentliche Verwaltung, Weltraum, Abwasser, Lebensmittel
Die Verständigung erfolgt per Bescheid durch den Bundesminister für Inneres (BMI) ab Jänner 2026.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung und Referenzen in den betroffenen Segmenten!
RKE Gesetz / RKEG Maßnahmen - Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Innerhalb von 9 Monaten nach bescheidmäßiger Feststellung müssen die Unternehmen die Anforderungen umsetzen. Danach erfolgt in einem Zyklus von 4 Jahren eine Revision.
D.h. es sind spezifische Risikoanalysen durchzuführen:
Naturgefahren (Hochwasser, Hangrutschungen, Erdbeben, Sturm,...), Intentionale Gefahren (Sabotage, Einbruch, Spionage,...), Technische Gefahren, Personelle Gefahren, Organisatorische Gefahren, Systemische Gefahren sind bezüglich Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit zu Untersuchen.
Dafür benötigt man umfassende Überlegungen zum Thema Resilienz:
Business Impact Analysen (BIA) müssen durchgeführt und Business Continuity Management (BCM) Systeme müssen implementiert werden.
RKE Gesetz / RKEG Maßnahmen - Wie kann Ihnen NEUKAMP & PARTNER Risk Consulting GmbH dabei helfen?
Unser Team begleitet in allen Phasen der RKEG Implementierung von der Konzeption bis zur Implementierung aller technisch, personellen und organisatorischen Massnahmen.
Unser Expert:innen und Partner verfügen über umfassende Erfahrung im Management intentionaler Risiken in allen durch RKE betroffenen Segmenten.
Unsere Leistungen zur Erreichung Ihrer RKEG Konformität:
- Schutzzieldefinition (BIA, BCM, Kritische Geschäftsprozesse)
- Gefahren- und Bedrohungsanalyse
- Netzwerk- und Kontextanalyse
(Physische Sicherheit) - Täterprofile und Szenariodefinition
- Vulnerabilitätsanalyse
- Berücksichtigung sonstiger Risiken bei der Maßnahmenimplementierung
- Risikoanalyse insbesondere in Bezug auf internationales Gefahren ( Strafgesetzbuch - StGB)
- Risikobewertung
- Risikofokussierte Maßnahmenentwicklung (technisch, organisatorisch, personell)
- Begleitung Ihres Teams bei Behördenaudits
- Sachverständigenleistungen
- Planung, Ausschreibung, Implementierung und Abnahme notwendiger Massnahmen:
- Ganzheitliche (gewerkeübergreifende) Sicherheitskonzeption unter Berücksichtigung aller kundenspezifischen internen, personellen und organisatorischen Anforderungen an ein Sicherheitssystem
- Harmonisierung von Bedarfsanforderungen unterschiedlicher Managementsystemstandards (Normen, Anforderungen und Richtlinien)
- Betrachtung einer optimierten Kostenstrategie für Errichtung, Instandhaltung und Betrieb, bereits während der Planungs- und Vergabephase
- Sicherstellung effizienter (möglichst automatisierter) Prozesse für das Ereignis- und Notfallmanagement im Betrieb
- Professionelle und effiziente Kommunikation mit internen und externen Bedarfsträgern und den involvierten Managementebenen
- Vermeidung von Sicherheitslücken, Wiederholungs- und Doppelleistungen durch integrierte Gewerkeplanungen
- Termintreue durch gemeinsame, straffe Terminkoordination und entsprechendes Projektmanagement
- Hohes Maß an Ausfallsicherheit (Redundanzen)
- Begleitung in allen Projektphasen (Risikoanalyse, Security Risiko Management System Aufbau, Infrastruktureller Vorentwurf und Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe, Überprüfung und Freigabe der Montage und Werksplanung, fachtechnische Begleitung, technische & funktionale Abnahme und Schlussfeststellung, Systemprüfung und Abnahme durch einen Sachverständigen) bis zur Übergabe der Verantwortung an den Betriebsführer des Sicherheitssystems